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OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 O 77/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 63 Abs 2 S 1 GKG, § 63 Abs 3 GKG
Endgültige Streitwertfestsetzung bei ruhend gestellten Verfahren - fehlende Beschwer - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der auf eine Aufhebung des Streitwertbeschlusses des VG gerichtete Beschwerde mangels Beschwer; Festsetzung des Streitwerts
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der auf eine Aufhebung des Streitwertbeschlusses des VG gerichtete Beschwerde mangels Beschwer; Festsetzung des Streitwerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 17.03.2017 - 6 A 43/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 O 77/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 847
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - L 24 KR 33/09
Kostenentscheidung - kostenrechtliche anderweitige Erledigung bei Ruhen des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 O 77/17
Ob dies vorliegend der Fall war, mag dahinstehen (zum Streitstand hinsichtlich der Frage, ob eine Beendigung bereits bei einer Anordnung des Ruhens und dem Zeitablauf von sechs zusätzlichen Monaten zu bejahen ist oder erst dann, wenn feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt wird oder wenn auf unabsehbare Zeit nach den konkreten Umständen mit einem Wiederaufruf nicht gerechnet werden kann, siehe etwa VGH BW…, Beschluss vom 2. April 2012 - 11 S 3086/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.; daneben auch Sächs. LSG, Beschluss vom 19. März 2012 - L 3 AS 897/11 B -, juris sowie LSG B.-Brb., Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11
Endgültige Streitwertfestsetzung vor Eintritt der Voraussetzungen nach GKG 2004 § …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 O 77/17
Ob dies vorliegend der Fall war, mag dahinstehen (zum Streitstand hinsichtlich der Frage, ob eine Beendigung bereits bei einer Anordnung des Ruhens und dem Zeitablauf von sechs zusätzlichen Monaten zu bejahen ist oder erst dann, wenn feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt wird oder wenn auf unabsehbare Zeit nach den konkreten Umständen mit einem Wiederaufruf nicht gerechnet werden kann, siehe etwa VGH BW, Beschluss vom 2. April 2012 - 11 S 3086/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.; daneben auch Sächs. LSG, Beschluss vom 19. März 2012 - L 3 AS 897/11 B -, juris sowie LSG B.-Brb., Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B -, juris). - LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 O 77/17
Ob dies vorliegend der Fall war, mag dahinstehen (zum Streitstand hinsichtlich der Frage, ob eine Beendigung bereits bei einer Anordnung des Ruhens und dem Zeitablauf von sechs zusätzlichen Monaten zu bejahen ist oder erst dann, wenn feststeht, dass das Verfahren nicht mehr fortgeführt wird oder wenn auf unabsehbare Zeit nach den konkreten Umständen mit einem Wiederaufruf nicht gerechnet werden kann, siehe etwa VGH BW…, Beschluss vom 2. April 2012 - 11 S 3086/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.; daneben auch Sächs. LSG, Beschluss vom 19. März 2012 - L 3 AS 897/11 B -, juris sowie LSG B.-Brb., Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 24 KR 33/09 B -, juris).
- VGH Bayern, 24.11.2020 - 6 C 20.2321
Keine anderweitige Erledigung durch Ruhen des Verfahrens
Die Anordnung des Ruhens oder eine Aussetzung des Verfahrens führen jedoch grundsätzlich nicht zu einer solchen anderweitigen Erledigung (so überzeugend VGH BW, B.v. 2.4.2012 - 11 S 3086/11 - NVwZ-RR 2012, 702 f. m.w.N.; zum Streitstand etwa OVG LSA, B.v. 18.5.2017 - 3 O 77/17 - NVwZ-RR, 847 Rn. 6), und zwar auch dann nicht, wenn das Verfahren nach Ablauf von sechs Monaten statistisch als erledigt gilt (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 VwG-Statistik, Stand 1.1.2020).